Ratgeber: Bußgelder drohen bei falscher Dashcam-Nutzung

Dashcam (über MartinPrescott)
Dashcam (über MartinPrescott)

Immer mehr Autofahrer nutzen Dashcams, um das Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen. Nach Unfällen können die Videos helfen, den Hergang zu klären. Gleichzeitig werfen sie rechtliche Fragen auf: Was ist zulässig? Wann drohen Konsequenzen? Grundsätzlich sind Dashcams in Deutschland erlaubt – allerdings nur unter klaren Bedingungen.

Dauerfilmen ist unzulässig

Entscheidend ist die Art der Nutzung. Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs ist in der Regel unzulässig. Hintergrund ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wer dauerhaft filmt, erfasst zwangsläufig andere Verkehrsteilnehmer und deren Kennzeichen.

Zulässig sind sogenannte Loop-Aufnahmen: Dabei werden kurze Videosequenzen fortlaufend gespeichert und automatisch überschrieben. Eine dauerhafte Sicherung erfolgt nur bei einem konkreten Anlass, etwa einem Unfall.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche anlassbezogenen Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel verwertbar sein können.

Veröffentlichung meist verboten

Nicht erlaubt ist die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung. Auch das gezielte Filmen anderer Verkehrsteilnehmer, um Verkehrsverstöße zu dokumentieren, ist unzulässig. Die Verkehrsüberwachung ist Aufgabe der Behörden.

Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben können Abmahnungen oder Bußgelder nach sich ziehen. Grundlage sind das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Je nach Schwere des Verstoßes können Sanktionen im niedrigen vierstelligen Bereich liegen.

Technik und Datenschutz beachten

Wer eine Dashcam nutzt, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Kurzspeicherung: Aufnahmen in kurzen Intervallen automatisch überschreiben lassen.
  • Anlassbezug: Dauerhafte Speicherung nur bei konkretem Ereignis.
  • Audiofunktion deaktivieren: Tonaufnahmen sind besonders sensibel.
  • Sichtfeld beachten: Kamera darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
  • Datensicherheit prüfen: Bei cloudbasierten Diensten klären, wo Daten gespeichert werden.

Einige Modelle bieten Funktionen zur automatischen Unkenntlichmachung von Gesichtern oder Kennzeichen.

Beweismittel mit Einschränkungen

Dashcam-Videos können bei Unfällen helfen, widersprüchliche Aussagen zu klären. Versicherungen berücksichtigen solche Aufnahmen bei der Schadenprüfung. Ob ein Gericht die Videos verwertet, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob sie datenschutzkonform entstanden sind.

Vorsicht im Ausland

Für Fahrten ins Ausland gelten teilweise andere Regelungen. Eine einheitliche europäische Vorschrift existiert nicht. In einzelnen Staaten ist der Einsatz stark eingeschränkt oder untersagt. Vor Reisen sollte daher geprüft werden, ob Dashcams erlaubt sind.

Dashcams können im Ernstfall nützlich sein – entscheidend ist jedoch ein datenschutzkonformer Einsatz.

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